Grab und Grabstein
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Grundsätzlich darf die Asche von Verstorbenen in der freien Natur ausgestreut werden. Es gilt dabei aber die kantonalzürcherische Bestattungsverordnung aus dem Jahr 2015 zu beachten.

In der Schweiz ist das Bestattungswesen Sache der Politischen Gemeinden. In jeder Gemeinde gibt es deshalb einen extra Zuständigkeitsbereich für alles rund um die Bestattung und den Friedhof.

Ein Grab ist eine kleine Gedenkstätte. So individuell wie der Verstorbene kann dabei auch die Grabgestaltung sein.