Im Todesfall

Was oft vergessen wird, ist, dass bei einem Todesfall vom Staat ein Steuerinventar verlangt wird. Dabei handelt es sich um eine Aufnahme des Vermögens des Verstorbenen, der Verstorbenen, per Todestag und die sogenannte Feststellung der Erben.

Haben Sie sich schon Gedanken darüber gemacht, wie Ihr «Digitaler Nachlass» nach Ihrem Tod geregelt werden soll? Was soll mit dem Twitter-, Facebook-, Google- oder LinkedInprofil, um nur einige zu nennen, geschehen?

Im kantonalen Gesundheitsgesetz (GesG) ist festgehalten, dass die Bestattung von in der Wohngemeinde wohnhaft gewesenen Personen unentgeltlich ist (GesG § 56).

Ein familiärer Todesfall bedeutet immer einen tiefen Einschnitt im Leben. Dennoch sind einige Formalitäten zu erledigen, die davon abhängig sind, ob Ihr Angehöriger zu Hause oder im Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung verstorben ist.