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Grundsätzlich darf die Asche von Verstorbenen in der freien Natur ausgestreut werden. Es gilt dabei aber die kantonalzürcherische Bestattungsverordnung aus dem Jahr 2015 zu beachten.

Haben Sie sich schon Gedanken darüber gemacht, wie Ihr «Digitaler Nachlass» nach Ihrem Tod geregelt werden soll? Was soll mit dem Twitter-, Facebook-, Google- oder LinkedInprofil, um nur einige zu nennen, geschehen?


In der Schweiz ist das Bestattungswesen Sache der Politischen Gemeinden. In jeder Gemeinde gibt es deshalb einen extra Zuständigkeitsbereich für alles rund um die Bestattung und den Friedhof.


In einer Gesellschaft der unbegrenzten Möglichkeiten, setzt uns der Tod eine unüberwindbare Grenze. Trotz neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen bleiben das Leben und der Tod letztlich ein Geheimnis.

Ein Todesfall in der Familie ist belastend für die Angehörigen. Nebst dem Schmerz, Abschied nehmen zu müssen von einem geliebten Menschen, kommen viele administrative Belange auf die Angehörigen zu.

Zugegeben, sich mit dem eigenen Ableben zu beschäftigen, ist ein Thema mit dem sich niemand gerne auseinandersetzt. Doch für die Angehörigen ist es eine grosse Entlastung, wissen sie, was sie sich im Krankheits- oder Todesfall wünschen.