Finanzielle Fragen nach dem Tod klären
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In der Schweiz ist gesetzlich klar geregelt, wer Erbe ist und wer nicht. Mit einem Testament oder Erbvertrag kann man dieses Gesetz aber teilweise umgehen. Damit kann man sich sicher sein, dass der persönliche Nachlass nach den eigenen Wünschen und Vorstellungen geregelt wird. Ein Testament sorgt ebenfalls für Ordnung und Klarheit - unabhängig von der Grösse des hinterbliebenen Vermögens.
Gesetzlicher Erbe
Liegt kein Testament des Erblassers vor, wird das Vermögen nach den gesetzlichen Bestimmungen aufgeteilt. Gesetzliche Erben sind in erster Linie die Kinder und der Ehepartner, beziehungsweise der eingetragene Partner, man muss nicht zwingend verheiratet sein. Sind diese Erben bereits verstorben, erhalten ihre Nachkommen den Nachlass. Falls keine nahen Verwandten vorhanden sind, geht das Erbe weiter auf die Verwandten der Eltern oder der Grosseltern. Wenn dort ebenfalls keine Erben gefunden wurden oder sie aus anderen Gründen geschäftsunfähig sind, fällt das Vermögen an den Kanton oder an die Gemeinde, in der die verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz hatte.
In der Schweiz haben die Kinder und die eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner Anspruch auf einen gesetzlich festgelegten Teil des Nachlasses, der sogenannte Pflichtteil. Höhe und Umfang des Pflichtteils richten sich nach der Erbenkonstellation. Verletzt der Erblasser diese Pflichtteilsrechte im Testament, kann der gesetzliche Erbe seinen Anteil einfordern. Die gesetzlichen Erben können also auch durch eine Änderung im Testament nicht vollständig vom Erbe ausgeschlossen werden.
Die genaue Aufteilung des Erbes findet man hier.
Das Testament
Der letzte Wille kann auf verschiedene Arten verfasst werden. Die sicherste und beste Art ist, wenn man ihn gegenüber einem Notar erklärt und dort ablegt. So ist sichergestellt, dass das Testament nach dem Tod auch wirklich in Kraft tritt. Wenn man es zu Hause aufbewahren möchte, sollte eine vertrauenswürdige Person darüber informiert werden. Das Testament kann jederzeit vom Erblasser ohne Grund widerrufen werden, egal ob es handschriftlich oder notariell festgehalten wurde.
Ein Testament selbst zu verfassen ist schnell erledigt. Dennochsind ein paar Regeln zu beachten. Im Internet gibt es einige Mustervorlagen, mit denen man in wenigen Schritten ein Testament erstellen kann.
Wichtige Punkte beim Aufbau eines Testaments:
1. Das Testament muss vom Erblasser eigenhändig und vollständig geschrieben sein.
2. Die Pflichtteile der Kinder und des Partners müssen berücksichtigt werden.
3. Neben den Erben können auch Ersatzerben eingesetzt werden.
3. Zusätzlich kann ein Vermächtnis (Geld- und/oder Sachwerte) berücksichtigt werden.
4. Es kann eine Teilungsanordnung getroffen werden (Vorrecht auf einen Nachlassgegenstand).
5. Es kann ein Willensvollstrecker eingesetzt werden.
6. Ort, Tag, Monat und Jahr der Errichtung sind anzugeben.
7. Die eigenhändige Unterschrift des Erblassers ist zwingend.