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Selbstbestimmung im Falle von Unmündigkeit

Mit zunehmendem Alter kann es zu Einschränkungen des Erinnerungsvermögens bis hin zu Demenzerkrankungen kommen. Um auf einen solchen Fall vorbereitet zu sein, ist es zentral, rechtzeitig Vorkehrungen zu treffen – so kann ein Stück Selbstbestimmung bewahrt werden.

Inzwischen bestehen zahlreiche rechtliche Möglichkeiten, den eigenen Willen für den Fall der Urteilsunfähigkeit verbindlich festzuhalten. In der Schweiz sorgt das Erwachsenenschutzrecht dafür, dass die persönliche Autonomie gewährleistet wird: Durch Vorsorgeauftrag, Testament und Patientenverfügung können Individuen festhalten, was in medizinischen, finanziellen und persönlichen Belangen geschehen soll. Folgend ein paar zentrale Elemente der persönlichen Vorsorge:

Patientenverfügung
Die Patientenverfügung hält fest, welche medizinischen Massnahmen im Falle der Urteilsunfähigkeit gewünscht oder abgelehnt werden. Dazu gehören persönliche Wertvorstellungen, konkrete Behandlungsanweisungen, die Bestimmung einer Vertretungsperson sowie die Regelung der Organspende. Im Zentrum steht dabei die Entlastung nahestehender Personen sowie die Umsetzung des eigenen Willens. Das Dokument kann jederzeit angepasst werden und sollte an einem leicht zugänglichen Ort aufbewahrt werden.

Vorsorgeauftrag
Im Vorsorgeauftrag wird festgelegt, wer im Falle einer Urteilsunfähigkeit die Vertretung übernimmt – sei es in administrativen, finanziellen oder persönlichen Angelegenheiten. Der Auftrag muss handschriftlich verfasst und notariell beurkundet werden und tritt erst in Kraft, wenn die Urteilsunfähigkeit tatsächlich eingetreten ist. Um sicherzustellen, dass der Auftrag im Sinne des Verfassers geschieht, wird er von der Erwachsenen- und Jugendschutzbehörde validiert.

Testament
Das Testament regelt Fragen der Erbfolge und ermöglicht es, das eigene Vermögen – unter Berücksichtigung der Pflichtteile – nach persönlichen Vorstellungen zu verteilen. Unterschieden wird zwischen dem eigenhändigen Testament, bei welchem alles von Hand geschrieben wird, und dem öffentlichen Testament, welches zusammen mit einem Notar verfasst wird. Neben Personen können im Testament auch Firmen und Vereine aufgenommen werden, entweder als Erben oder als Vermächtnis. Auch das Testament kann geändert werden, wobei es zentral ist, die formalen Vorschriften einzuhalten.

Diese rechtlichen Vorkehrungen ermöglichen es, auch in schwierigen Lebenssituationen ein Stück Autonomie zu bewahren. Sie erleichtern das Loslassen und geben ein Stück Freiheit zurück.