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Was zu regeln ist, wenn ein geliebter Mensch stirbt

@ wutzkoh / envato.com

Nach dem Tod eines geliebten Menschen können selbst die kleinsten Aufgaben überwältigend wirken und enorm viel Energie kosten. Dennoch ist es wichtig, die zuständigen Stellen zu informieren und administrative Aufgaben in Angriff zu nehmen. 

Angehörige informieren und Todesfall melden
In einem ersten Schritt gilt es, die nächsten Angehörigen zu informieren. Diese sowie ein Bestattungsinstitut können die Hinterbliebenen bei den weiteren Formalitäten unterstützen und so die Last erleichtern.

Wenn die Person in einem Spital verstorben ist, wird die ärztliche Todesbescheinigung automatisch erstellt. In allen anderen Fällen muss die Hausarztpraxis oder der Rettungsdienst informiert werden, welche in einem nächsten Schritt die ärztliche Todesbescheinigung ausstellen.

Als weiterer administrativer Schritt muss der Todesfall innerhalb von zwei Tagen beim Zivilstandsamt des Sterbeorts gemeldet werden. Benötigt werden neben der ärztlichen Todesbescheinigung und der Identitätskarte der verstorbenen Person auch deren Familienbüchlein und Niederlassungsausweis.

Bestattung planen und Todesanzeige veröffentlichen
Der Todesfall wird in einem nächsten Schritt vom Zivilstandsamt bestätigt, woraufhin sich die Angehörigen an die Gemeinde oder ein Bestattungsinstitut wenden können. Es wird entschieden, ob eine Kremation oder Erdbestattung gewünscht ist, wann und wo die Bestattung stattfindet und ob eine kirchliche Abdankung folgt.

Der engere Familien- und Freundeskreis wird meist mit einem Leidzirkular informiert. Zusätzlich wird üblicherweise eine Todesanzeige in den regionalen Zeitungen sowie Online-Portalen veröffentlicht.

Wohnung, laufende Verträge und Versicherungen
Auch wenn die dringendsten administrativen Aufgaben mit der ärztlichen Todesbescheinigung und dem Melden beim Zivilstandesamt erledigt sind, bleiben ein paar wichtige Angelegenheiten. Laufende Verträge sollten noch im selben Monat gekündigt werden und Bank, Post und Krankenkasse müssen informiert werden. Auch die AHV und IV gilt es telefonisch zu benachrichtigen, um die Rentenzahlungen zu stoppen.

Bei einer Mietwohnung wird die Verwaltung oder der Vermieter informiert, um zu klären, bis wann die Wohnung geräumt werden muss. Wenn die Person in einem eigenen Haus lebte, dann werden die nächsten Schritte im Rahmen des Erbschaftsverfahrens geplant.

Erbschaft und Hinterlassenenleistung
Das Erbschaftsverfahren wird normalerweise mit einem Testament bestimmt.  Dieses wird beim Amt eingereicht, um die Vollmacht der Erben einzuholen. Liegt kein Testament vor, so kommt es zur gesetzlichen Erbfolge, wobei das Erbe zwischen den verschiedenen Familienpartien aufgeteilt wird.

Erbberechtigte haben das Recht, das Erbe innert drei Monaten auszuschlagen – beispielsweise, wenn vermutet wird, dass die Schulden das Vermögen übersteigen. Wichtig ist es in diesem Fall, keine voreiligen Schlüsse zu ziehen und sich Klarheit über die Vermögenssituation zu schaffen.